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Fahrschule P. Fröder

Führerschein mit 17

Seit 01.06.2005 können Sie den Führerschein schon mit 17 Jahren (Ausbildungsbeginn schon ab 16 ½ Jahren) erwerben.

Voraussetzng dafür ist, daß ein oder mehrere Begleiter benannt und in der Prüfbescheinigung eingetragen sind.

Der/die Begleiter müssen

      mindestens 30 Jahre alt sein,

      mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Kl. B

      und max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Der/die Begleiter dürfen ihre Funktion nicht ausführen, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss von Drogen stehen.

Die Prüfbescheinigung ist nur in der Bundesrepublik Deutschland gütig.

Nach Erreichen des 18. Lebensjahr können Sie die Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein beim Verkehrsamt umtauschen.

Die Aufgabe des Begleiters besteht darin, der Fahrer/in bzw. dem Fahrer vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um damit Sicherheit beim Fahren zu vermitteln.

Der Begleiter hat keine Ausbildungsfunktion, er darf nicht in die Entscheidungen und Tätigkeiten des Fahrers eingreifen, da der Fahrer eine gültige Prüfbescheinigung hat und der verantwortliche Fahrzeugführer ist.

Für weitere Fragen schauen Sie doch mal rein oder rufen Sie uns an oder mailen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.

Friedrich-Ebert-Damm 89A, EKZ, 22047 Hamburg, Tel. 040/6956262, Handy 01711954816, Fax 040/63657024,
 E-Mail:
Peter.Froeder@gmx.de